Dienstvereinbarung Mobile Arbeit / Alternierende Telearbeit
Die "Dienstvereinbarung (DV) zur Mobilen Arbeit / Alternierende Telearbeit als Modellversuch" (DV MA/AT) wurde mit dem Rundschreiben von 2021/77 veröffentlicht und ist seit dem 4. August 2021 von den Personalräten und der Hochschulleitung unterschrieben.
Mit der DV MA/AT wurde ein Regelwerk geschaffen, dass den Beschäftigten der Universität Bonn - soweit es die Arbeit ermöglicht - eine rechtssichere Form der Arbeit am heimischen Arbeitsplatz ("Alternierende Telearbeit") oder in Situationen, in denen man an einem nicht fest zugeordneten Arbeitsplatz arbeiten muss, ermöglicht. Dabei ist "mobile Arbeit" immer nur eine Ausnahme, d.h. anlassbezogen. Sobald es zu einer Regelmäßigkeit kommt, ist Alternierende Telearbeit zu beantragen.
Wenn Sie Interesse an der Mobilen Arbeit / Alternierende Telearbeit haben, können Sie jederzeit einen Antrag an die Dienststelle stellen. In diesem Antrag wird natürlich nicht nur der mögliche Rahmen vereinbart, sondern auch Themen wie Gesundheitsschutz oder Datenschutz adressiert. Für Folgeanträge, bei denen sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben, gibt es einen verkürzten Antrag.
Die relevanten Informationen der Universitätsverwaltung zur DV MA/AT finden Sie im Intranet im Confluence-Bereich von Dez. 3. Dazu gehören u.a.
- Text der Dienstvereinbarung
- Erstantrag zur Alternierenden Telearbeit
- Verkürzter Folgeantrag zur Alternierenden Telearbeit