Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchuG)
Seit dem 1. Dezember 2023 hat die Universität Bonn eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG).
Meldestelle der Universität Bonn
Seit dem 1. Dezember 2023 gibt es an der Universität Bonn eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG) (Rundschreiben 36/2023). Das HinSchG dient dem bestmöglichen Schutz von Hinweisgeber*innen. Sie sollen so vor dem Bekanntwerden ihrer Identität und vor etwaigen Benachteiligungen geschützt werden. Die Einrichtung dieser Meldestelle fußt auf der Whistleblower-Richtlinie der EU 2019/1937, die am 23. Oktober 2019 durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union erlassen worden ist.
Wenn Ihnen Rechtsverstöße oder Fehlverhalten an unserer Universität bekannt sind, können Sie diese nunmehr bei der Meldestelle der Universität melden. Dort finden Sie alle Informationen, die zur Abgabe eines Hinweises wichtig sind. Alle Hinweise werden streng vertraulich und unter Beachtung des Hinweisgeberschutzgesetzes behandelt. Der PRwiss muss immer beteiligt werden, wenn aus einer Meldung personalrechtliche Konsequenzen für die vertretenen Beschäftigten folgen.
Auch wenn der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten ein großes Interesse daran hat, dass an unserer Universität rechtskonform gehandelt wird, hat er ebenso natürlich die von ihm vertretenen Beschäftigten vor falschen Anschuldigungen zu schützen. Deshalb haben wir uns im Abstimmungsprozess der Umsetzung des HinSchG an unserer Universität dafür eingesetzt, dass nachweislich falsche Anschuldigungen geahndet werden, auch wenn das bei anonym gegebenen Hinweisen und Meldungen – die im Rahmen des Hinweisgeberschutzsystems an unserer Universität auch möglich sind – nicht leicht ist.
Über die Meldestelle der Universität können Sie Ihren Hinweis auf verschiedenen Wegen einreichen, über das digitale Meldeportal, per E-Mail, Post, telefonisch oder persönlich.
Übrigens: Der PRwiss arbeitet unabhängig von der Meldestelle. Sie können sich jederzeit unabhängig von der Meldestelle an uns wenden.